AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung 03.03.2025
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung 03.03.2025
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Betizo GmbH, Harniskai 22, 24937 Flensburg (im Folgenden „ANBIETER“) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „KUNDE“, gemeinsam auch „PARTEIEN“), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend „Leistungen“), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. Gewerbetreibende. Mit Vertragsschluss bestätigt der KUNDE, die Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung dieser AGB.
1.5. Soweit in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies ausschließlich aus Gründen der Einfachheit, ohne Wertung.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) mittels digitaler Brand-Performance-Konzepte sowie digitaler Produkte.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er dem ANBIETER hierfür eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen KUNDE und Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4. Die PARTEIEN sind sich einig, dass der ANBIETER keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet (z. B. bestimmte Anzahl Leads/Mitarbeiter o. Ä.).
2.5. Plattformen (z. B. Facebook, LinkedIn, Instagram o. Ä.) können Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts/Werbekonten/Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt unberührt.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder aller Pflichten Dritte, insbesondere Subunternehmer, einzusetzen.
2.7. Dem ANBIETER steht hinsichtlich der Inhalte eines Dienstleistungsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot dar. Der KUNDE wird lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (insbesondere per Video/Videochat und/oder Telefon), in Textform (z. B. E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE verpflichtet sich, keine Login-Daten, Passwörter, Materialien und Links, auf die er im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß wird verfolgt und kann Schadensersatzansprüche auslösen.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Angebot ausgewiesene Vergütung. Sofern keine individuelle Vergütung vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß Preisliste. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss fällig; weitere Raten – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus. Alle Preise zzgl. USt.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – einmalig an. Bei Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Die Vergütung ist auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, sofern die Gründe nicht vom ANBIETER zu vertreten sind.
4.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der KUNDE zur Vorleistung verpflichtet. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
4.5. Unterlässt der KUNDE notwendige Mitwirkungshandlungen und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
4.6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem KUNDEN nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zu.
5. Verzug
5.1. Fristen zur Leistungserbringung beginnen nicht, bevor (i) die Vergütung vollständig beglichen ist und (ii) alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.
5.2. Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Zahlungen zurückzuhalten.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. Der ANBIETER kann die Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend machen; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
5.4. Wird das Onboarding-Formular nicht innerhalb von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung ausgefüllt, entfällt der Leistungsanspruch des KUNDEN.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Leistungen werden grundsätzlich erst ab Vertragsschluss bzw. ab individuell vereinbartem Beginn der Vertragslaufzeit erbracht.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER jederzeit über alle erforderlichen Informationen verfügt, um ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen. Liegen Hinderungsgründe in der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht (insb. Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung verpflichtet.
6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, Termine – sofern keine zwingende Vor-Ort-Anwesenheit erforderlich ist (z. B. Foto-/Videodreh) – digital durchzuführen (z. B. Zoom, Teams, Skype, TeamViewer o. Ä.).
6.5. Der KUNDE hält die technischen Voraussetzungen vor, um das Angebot nutzen zu können, und wirkt bei technischen Problemen bestmöglich an deren Lösung mit.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die vereinbarte Erstlaufzeit fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt – sofern nicht abweichend geregelt – mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer Einrichtungspauschale bleibt unberührt.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4. Employer-Branding-Kampagnen verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, CopeCart und Rechnung möglich.
8.2. Monatliche Zahlungen der Employer-Branding-Kampagnen (Dienstleistungsrechnung und Werbebudget) erfolgen über SEPA-Lastschriftmandat und werden zum im Angebot festgelegten Zeitpunkt eingezogen. Startpunkt der monatlichen Zahlungen ist das Datum der Auftragsbestätigung.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1. Der ANBIETER haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2. Unbeschränkte Haftung besteht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie für Schäden aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Garantie/Zusicherung und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
9.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der ANBIETER begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen/Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
11. Abnahme
11.1. Sofern Leistungen werkvertraglicher Natur sind, gelten die folgenden Regelungen.
11.2. Der ANBIETER kann nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen.
11.3. (Teil-)Leistungen gelten als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zur Abnahme erklärt.
12. Urheberrecht
12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, Marken, Logos, Namen und sonstige Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der Leistungen uneingeschränkt zu nutzen, sofern nicht anders vereinbart.
12.3. Der KUNDE stellt den ANBIETER von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder unzulässiger bzw. rechtebelasteter Inhalte vollständig frei.
12.4. Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Für Kampagnen erstellte Bilder dürfen ausschließlich für die gemeinsame Kampagne, Social-Media-Beiträge (nicht bezahlt) und die eigene Website genutzt werden, nicht jedoch für Werbezwecke.
Die Verwendung der Bilder auf Social Media erfordert die Nennung des Fotografen. Bei Nutzung der Bilder auf der eigenen Website sind Name und Website des Fotografen im Impressum zu erwähnen. Weitergehende Nutzung ist direkt mit dem Fotografen zu klären.
Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt, insbesondere zur Mitarbeiter- und Auftragsgewinnung durch andere Agenturen als den ANBIETER (Mitbewerber). Verstöße können Schadensersatzansprüche auslösen.
12.5. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Kampagnendaten zu erheben, auszuwerten und zu nutzen, insbesondere Abbildung der Werbeanzeigen, Kampagnenstrukturen und Kampagnenstrategie.
12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, bei erfolgreicher Zusammenarbeit in Presse/Fachmagazinen sowie auf eigenen und fremden Werbeträgern unter Verwendung von Name und/oder Firmenlogo des KUNDEN die erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
13. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB Verträge; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Flensburg.
14.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
14.3. Zusätzliche oder alternative Bestimmungen werden ab Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
14.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten rechtlich zulässig am nächsten kommt. Dies gilt auch für ergänzende Vertragsauslegung.
14.5. Der ANBIETER kann diese AGB ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN unzumutbar. Der ANBIETER wird rechtzeitig informieren. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die Änderungen als angenommen.
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